Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von True North

Als Unternehmen, in dem wir Dir oder Deiner Firma sehr individuelle und persönliche Beratungs-, Coachings- und Trainingsleistungen anbieten, unterwerfen wir als True North uns eigenen Qualitätsanforderungen und sind bestrebt, Deine Auftraggeber- und Kundeninteressen zur vollsten Zufriedenheit umzusetzen.

Diese Bedingungen erfüllen auch alle, sorgfältig ausgewählten Mitarbeiter*innen im Outdoor- und Trainingsbereich sowie die zum Teil auftragsbezogen eingesetzten Kooperationspartner. Bei Vertragsabschlüssen für unsere journeys, Trainings, Coaching und Beratungsangebote liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde.

Hinweis: True North setzt auftragsbezogen externe Kooperations- und Vertragspartner ein. Es gelten jeweils die True North AGB.

  1. Vertragspartner

    Vertragspartner ist die True North GbR, Lüerte 51, 27793 Wildeshausen– im Folgenden Auftragnehmer genannt – und die jeweilige juristische oder natürliche Person, die die True North GbR mit einer Dienstleistung gemäß Punkt 2 beauftragt – im Folgenden Auftraggeber genannt.

    True North als Auftragnehmer erbringt seine Leistungen i. d. R. selbst. Wird die Leistung durch Angestellte und/ oder freie Mitarbeiter erbracht, so ist dies im jeweiligen Angebot genannt bzw. mit dem Auftraggeber abgesprochen.

  2. Vertragsgegenstand

    True North bietet dem Auftraggeber Dienstleistungen als Training, Moderation, Coaching, Beratung und Fortbildung an. Diese Dienstleistungen werden an unterschiedlichen Orten angeboten. Der Veranstaltungsort ist im jeweiligen Angebot genannt bzw. kann bei Firmenaufträgen individuell vereinbart werden.

    Umfang, Form, Thematik und Ziel der Dienstleistungen sind im jeweiligen Angebot genannt bzw. werden in einem etwaigen individuellen Vertrag zwischen dem Auftraggeber und True North als Auftragnehmer im Einzelnen festgelegt.

    Die Empfänger dieser Leistungen, also die Teilnehmenden an einer unserer journeys, einem Training, einer Moderation, eines Coachings, einer Beratung oder einer Fortbildung, werden im Folgenden Teilnehmende genannt.

    Die Leistungen werden in Form von Vorbereitung, Konzeptionierung, Durchführung, Begleitung, Dokumentation und Nachbereitung von einzelnen Veranstaltungen oder Veranstaltungsreihen erbracht.

    Vertragsgegenstand ist die Beauftragung und Erledigung von Dienstleistungen dieser Art.

  3. Vertragsgestaltung und -abschluss

    Ein Vertrag kommt erst durch die Beauftragung seitens des Auftraggebers und der Annahme des Auftrags durch den Auftragnehmer zustande.

    Ergänzend gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen, die den Verträgen beigefügt werden oder über unsere Internetseite www.mytruenorth.de eingesehen werden können.

    Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor etwaigen entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

  4. Vertragsdauer

    Die Dauer des einzelnen Dienstleistungsvertrages ist in dem jeweiligen Vertrag geregelt. Falls keine Regelung getroffen ist, endet er, sobald die vollständige Bezahlung erfolgte und die Dienstleistung erbracht wurde.

  5. Referenznennung und Rechte an Bildern und Fotos

    Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz zu nennen. Alle gemachten Bilder des Auftraggebers auf Veranstaltungen können für Werbezwecke genutzt werden. Die Bildrechte gehören einzig und allein dem Veranstalter.

    Sollte der Auftraggeber bzw. ein Teilnehmender damit nicht einverstanden sein, wird er gebeten den Auftragnehmer am Anfang der Veranstaltung darauf hinzuweisen.

  6. Urheberrechte

    Alle Rechte an Veranstaltungsinhalten und -konzepten, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Seminarunterlagen oder von Teilen daraus, behält sich der Auftragnehmer vor. Sämtliche Seminarunterlagen und Arbeitsmaterialien, die vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden, dürfen weder ganz noch auszugsweise ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers – auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung – reproduziert, verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.

  7. Preise

    (1) Die Preise für die Dienstleistungen sind im jeweiligen Angebot angegeben bzw. in der jeweils gültigen Preisliste geregelt. Alle Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer – es sei denn, die Veranstaltung ist gemäß § 4 UStG umsatzsteuerbefreit. Der nötige Nachweis ist durch den Auftraggeber auszuhändigen. Das erste Kontakt-und Beratungsgespräch durch True North ist für den potenziellen Auftraggeber immer kostenfrei.

    (2) Bei allen Veranstaltungen, die in den eigenen Räumlichkeiten von True North in Wildeshausen stattfinden, stellen wir, sofern in den Angeboten nicht anders aufgeführt, die notwendige Technik (Flipchart, Beamer, Moderationswände) und alles notwendige Material zur Verfügung.

    Bei Firmenaufträgen, die außerhalb der True North Räumlichkeiten stattfinden, wird ggf. benötigte Technik (Flipchart, Beamer, Moderationswände) sowie Moderationsmaterial vom Auftraggeber auf eigene Rechnung gestellt bzw. organisiert. True North unterstützt hier durch die Meldung des benötigten Materials. Spezielles Trainingsmaterial (z.B. für Planspiele, Interaktionsübungen, Outdoormaterial) wird von True North selbst eingebracht, wenn nicht anders in den Angeboten aufgeführt.

    (3) Bei unseren Outdoorveranstaltungen und -journeys ist das ggf. entsprechend notwendige Outdoor-Material (Zelt, Rucksack, wetterfeste Bekleidung etc.) vom Auftraggeber selbst mitzubringen bzw. kann bei uns gegen entsprechende Gebühr ausgeliehen werden (Verfügbarkeit vorausgesetzt).

    Mietkosten für Materialien von Drittanbietern (z.B. Bootsvermietung) werden gesondert berechnet zu Selbstkostenpreisen. Dies gilt auch für Anfahrtskosten und Kosten der Unterbringung / Verpflegung.

  8. Zahlungsbedingungen
    Der Auftraggeber erhält nach der schriftlichen Anmeldung per Mail eine Anmeldebestätigung sowie die Rechnung. Alle Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang auf das in der Rechnung genannte Konto zu tätigen. Erst dann ist die Anmeldung für beide Seiten verbindlich.

    Andere Zahlungsmodalitäten sind nach individueller Absprache und schriftlicher Vereinbarung mit uns möglich.

    Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.

  9. Leistungserbringungs-, Planungsabweichungs- und Stornobedingungen

    (1) Leistungserbringung
    Die Leistung gilt als durch den Auftragnehmer erbracht, wenn der Auftragnehmer zur Erbringung an dem vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit erscheint und bereit ist, die Veranstaltung durchzuführen.
    Erscheinen nicht alle Teilnehmenden zu der Veranstaltung oder verlassen einzelne Teilnehmende vorzeitig die Veranstaltung, entscheidet der Auftragnehmer gemeinsam mit den anderen Teilnehmenden oder dessen Beauftragte über den Beginn bzw. die Fortführung der Veranstaltung gemäß Ziff. (4) dieses Paragraphen.

    (2) Absage bzw. Verschiebung von Veranstaltungen (Journeys/Training/Workshop)
    Bei einer Absage bzw. Verschiebung einer vereinbarten Veranstaltung durch den Auftraggeber/ Teilnehmer*in

    – mehr als 90 Kalendertage vor dem Termin erfolgt werden 100% des vereinbarten bzw. gezahlten Betrages zurückerstattet.

    – zwischen 90 und 60 Kalendertagen vor dem Termin werden 50% des vereinbarten bzw. gezahlten Betrages zurückerstattet.

    - bei weniger als 60 Kalendertagen vor dem Termin erfolgt keine Rückerstattung des vereinbarten bzw. gezahlten Betrages. Das Ticket ist jedoch an eine dritte Person übertragbar.

    Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.

    Bei ungenügender Teilnehmerzahl ist der Auftragnehmer berechtigt das Angebot abzusagen, bzw. dem Auftraggeber ein anderes attraktives Angebot zu erstellen, bei dem sich schon mehrere Teilnehmer angemeldet haben. Wenn der Auftraggeber dieses Angebot nicht in Anspruch nehmen möchte, erstattet der Auftragnehmer den bereits gezahlten Betrag selbstverständlich in voller Höhe zurück. Wünscht der Auftraggeber trotzdem die Durchführung der Veranstaltung, wird der Auftragnehmer ein neu errechnetes Angebot unterbreiten. Ist der Auftraggeber mit dem neu kalkulierten Preis einverstanden kommt ein neuer Vertrag zu Stande.

    Bei Absage aufgrund höherer Gewalt oder politischer Entscheidungen, die die Durchführung der Veranstaltung nicht möglich machen, wird selbstverständlich der gesamte gezahlte Betrag zu 100% zurückerstattet.

    (3) Absage bzw. Verschiebung von 1:1 Sessions und Einzel-Veranstaltungen (bspw. Coaching/Mentoring/ Reflexion)
    Bei einer Absage bzw. Verschiebung einer vereinbarten Veranstaltung durch den Auftraggeber
    – mehr als 30 Kalendertage vor dem Termin werden 100% des vereinbarten bzw. gezahlten Betrages zurückerstattet.
    – zwischen 30 und 7 Kalendertagen vor dem Termin werden 50% des vereinbarten bzw. gezahlten Betrages zurückerstattet.
    – bei weniger als 7 Kalendertagen vor dem Termin werden 25% des des vereinbarten bzw. gezahlten Betrages zurückerstattet.
    Gegebenenfalls anfallende Stornogebühren von Verkehrsmitteln, Räumen und sonstigen Nebenkosten werden auf Nachweis zusätzlich in Rechnung gestellt.

    (4) Unterbrechung einer Veranstaltung
    Die Veranstaltung kann jederzeit durch den Auftraggeber oder seinen Beauftragten durch einfache Erklärung abgebrochen oder unterbrochen werden. Die Veranstaltung wird dann vollständig abgerechnet bzw. ggf. die benötigte Mehrzeit nach Stundensatz gemäß Preisliste zusätzlich berechnet.
    Erfolgt der Abbruch oder die Unterbrechung durch den Auftragnehmer, teilt er dem Auftraggeber seine Beweggründe dafür mit. Liegen die Gründe hierfür bei den Teilnehmenden oder den Rahmenbedingungen, gilt Satz 2 dieser Ziffer. Liegen die Gründe hierfür beim Auftragnehmer, erfolgt die Berechnung der Veranstaltung im Verhältnis der bis dahin aufgewendeten Zeit.

    Der Auftragnehmer behält sich vor bei Schlechtwetter und sonstigen ungünstigen bzw. risikoreichen Verhältnissen das Programm zu ändern oder abzusagen. Die Teilnehmenden erklären sich durch ihre Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit diesem Umstand einverstanden. Eventuelle Mehrkosten werden dem Auftraggeber verrechnet, Minderkosten zurückerstattet.

    (5) Veranstaltungsinhalte
    Bei individuellen Beauftragungen bzw. Firmenaufträgen werden die Inhalte der Veranstaltung in der Beauftragungsphase vereinbart und gemäß den Angaben des Auftraggebers konzipiert.  Der ausführende Coach, Trainer, Moderator oder Berater ist berechtigt, Änderungen aus fachlichen und situativen Gründen wie Status der Gruppe, auftretende Konflikte o.ä. vorzunehmen, insofern sie den Kern der Veranstaltung nicht grundlegend verändern.

    (6) Ausfall eines Trainers/Coach/Beraters/Moderators
    Der Auftragnehmer ist bemüht, die Veranstaltung durch den genannten bzw. vereinbarten Trainer, Berater, Coach oder Moderator durchführen zu lassen. Im Falle seiner kurzfristigen Verhinderung wird der Auftragnehmer einen gleichwertigen Ersatz vorschlagen oder mit dem Auftraggeber einen Alternativtermin vereinbaren. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art, der Ersatz von vergeblichen Aufwendungen und sonstigen Nachteilen, sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer fällt ein Verschulden i. S. v. Punkt 12 dieser AGB zur Last.

    Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Auftragnehmer wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist der Auftragnehmer unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistung an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen bzw. eine adäquate Vertretung zu stellen.

    (7) Mangelnde körperliche Voraussetzung

    Bei den angebotenen Outdoor- Aktivitäten kann jeder teilnehmen der die körperlichen und konditionellen Voraussetzungen mitbringt. Die genauen Voraussetzungen sind im jeweiligen Angebot beschrieben bzw. können mit dem Auftragnehmer vor Buchung durch- und abgesprochen werden. Der Auftragnehmer ist dazu berechtigt, Teilnehmer vor und während der Aktivität,  die die körperlichen Anforderungen nicht erfüllen, im Sinne der Sicherheit der anderen Teilnehmenden, von der Aktivität auszuschließen. In diesem Fall besteht keine Rückerstattung des Teilnahmebeitrages.

  10. Garantien

    Der Auftragnehmer garantiert eine Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung, die dem aktuellen Stand von Moderation, Training, Coaching und Didaktik entspricht. Eine Erfolgsgarantie für die Erarbeitung eines Fortschrittes, Erreichung eines Zieles, Klärung eines Anliegens oder Aneignung einer bestimmten Kompetenz wird nicht gegeben.

    Outdooraktivitäten sind unweigerlich mit der Unberechenbarkeit der Naturgewalten verknüpft. Für Outdoor-Erfolge (z.B. Erreichen eines bestimmten Zieles, oder Berggipfels etc.) kann der Auftragnehmer keine Garantie übernehmen. Der Auftragnehmer entscheidet allein über die Machbarkeit oder den Abbruch einer Tour oder einer Veranstaltung zum Wohle der Teilnehmenden.

  11. Vertragsgestaltung

    Der Auftragnehmer erbringt sämtliche Dienstleistungen auf der Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie sind Bestandteil aller Verträge mit dem Auftraggeber. Abweichende Vereinbarungen oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur bindend, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden. Das gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen zu diesen AGB; dies gilt ausdrücklich auch für diesen Paragraphen.

  12. Haftungsausschluss

    (1) Für alle vom Auftragnehmer angebotenen Dienstleistungen

    Die Veranstaltungen werden mit größtmöglicher Sorgfalt und Sachkunde vorbereitet und durchgeführt. Der Auftragnehmer schließt jede Haftung für Schäden aus seinem Tun oder „Nichttun“ aus.

    Die Teilnahme an unseren Journeys, Veranstaltungen, Workshops, Trainings, etc. erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.
    Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass er auch keine Haftung für Handlungen sowie Ratschläge und deren Folgen der vom Auftragnehmer eingesetzten Trainer, Moderatoren, Coaches oder Berater übernimmt. Für die Umsetzung der Ratschläge und deren Folgen ist jeder Teilnehmende und jeder Auftraggeber selbst verantwortlich.

    Hierzu zählen auch Risiken wie Verletzung, Krankheit, Schäden oder Verlust von Eigentum, die durch höhere Gewalt entstanden sind. Ein Schadenersatzanspruch besteht nicht. Es erfolgt keine Haftung für beschädigte, verlorene, verschmutzte oder unbrauchbar gewordene Ausrüstung-, Bekleidungsstücke und Gegenstände (Telefone, Foto, Video, usw.) von Teilnehmern. Der Auftragnehmer und deren Erfüllungsgehilfen übernimmt keine Haftung für Unfall, Diebstahl und Schäden jedweder Art während der Veranstaltungen. Der Versicherungsschutz obliegt dem Teilnehmer.

    Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei leichter Fahrlässigkeit bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Die gesetzliche Haftung für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
    Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten ebenso für die vom Auftragnehmer eingesetzten Trainer, Moderatoren, Coaches, Berater und sonstigen Dienstleister, die im Namen des Auftragnehmers Leistungen erbringen.

    (2) Ergänzungen für Outdoor-Aktivitäten, -Angebote und -Veranstaltungen

    Der Auftragnehmer unterwirft sich selbst höchsten Ansprüchen an die Qualifizierung aller eingesetzten Trainer sowie der Beachtung aller notwendigen Sicherheitsvorkehrungen. Bei allen Veranstaltungen im Outdoorbereich ist jedoch zu beachten, dass ein erhöhtes Unfall-, Verletzungs- und Erkrankungsrisiko besteht. Schäden können nicht vollständig ausgeschlossen werden, ein Restrisiko, welches der Teilnehmer selbst zu tragen hat, besteht. Bei sämtlichen Veranstaltungen erfolgt die Teilnahme an der Veranstaltung in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko des Teilnehmers.

    Ergänzend ist bei den Outdoor-Aktivitäten den Sicherheitsunterweisungen des Auftragnehmers unbedingt Folge zu leisten. Um den sicheren Ablauf der Outdoorveranstaltung nicht zu gefährden, ist der Trainer bei Zuwiderhandlungen berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen.

    Die Teilnehmenden an Outdoor–Aktivitäten müssen selbst oder über Erziehungsberechtigte kranken- und unfallversichert sein. Hierbei ist bei Auslandsreisen ein entsprechender Auslandsschutz durch den Teilnehmenden zu gewährleisten.

    Bei von Teilnehmern vorsätzlich, fahrlässig oder grob fahrlässig herbeigeführten Sachschädigungen oder Verlust von geliehenem oder zur Verfügung gestellten Material werden sämtliche Kosten für Reparatur, Wiederbeschaffung und Ausfall in Rechnung gestellt.

  13. Abtretungs- und Pfändungsverbot

    Die Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer ist ohne Zustimmung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

  14. Sprache, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

    Die Vertragssprache ist deutsch. Gerichtsstand ist Wildeshausen. Anzuwenden ist deutsches Recht.

  15. Datenschutz

    Der Auftragnehmer verarbeitet die zur Abwicklung, Rechnungsstellung und zur Buchführung des Auftrages sowie zur Kontaktpflege erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers und der Teilnehmenden gemäß seiner Datenschutzerklärung.
    Soweit der Auftraggeber im Rahmen der Geschäftsbeziehung personenbezogene Daten seiner Mitarbeiter oder von Dritten an den Auftragnehmer übermittelt, steht er dafür ein, dass eine etwa erforderliche Zustimmung der Betroffenen rechtswirksam erteilt ist.

  16. Verhaltenskodex

    Der Auftragnehmer ist bestrebt, auf partnerschaftlicher Basis mit dem Auftraggeber zusammenzuarbeiten und auftretende Konflikte fair und im Sinne einer langfristigen Zusammenarbeit zu regeln.

  17. Salvatorische Klausel

    Sollte eine Klausel dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so tritt an ihre Stelle eine Regelung, die dem Sinn der ursprünglichen Klausel am nächsten kommt; gleiches gilt für eine etwaige Regelungslücke. Die übrigen Vereinbarungen bleiben gültig.

Stand 15.01.2021